Einführung - Gesamtstatistik 2020

Methodische Erläuterungen

Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege tragen alle vier Jahre die Daten zur BAGFW Gesamtstatistik zusammen.

Die Daten werden in den einzelnen Verbänden auf unterschiedlichen Erhebungswegen erfasst. Dabei werden grundsätzlich zwei Erhebungsverfahren angewendet: Während ein Teil der Verbände Einzeldatensätze der jeweiligen Einrichtungen erhält, beziehen andere nur aggregierte Daten in Form von Zahlen. Alle Verbände bekommen ihre Daten über die jeweiligen Landesverbände bzw. Landesuntergliederungen. Die Daten werden dann durch die Dachverbände zusammengeführt und zur statistischen Auswertung aufbereitet.

Die unterschiedlichen Erhebungsverfahren und die Verwendung von aggregierten Daten bergen gewisse Risiken. Fehlende Einzeldatensätze erschweren häufig die Plausibilitätskontrollen, wodurch Änderungen gegenüber den Vorjahreswerten nicht exakt überprüfbar sind. Grundlage der BAGFW-Gesamtstatistik bildet das Kategorienschema der BAGFW, das von einem Verband bei der Datenerhebung angewendet wird. Alle anderen Verbände nutzen ihre eigene verbandliche Systematik, die dann zur Erstellung der BAGFW-Gesamtstatistik in das BAGFW-Raster umgewandelt wird.

Mit jeder Neuauflage der BAGFW Gesamtstatistik findet im Zuge sozial- und gesundheitspolitischer Entwicklungen eine Aktualisierung des Kategorienschemas statt. Durch die regelmäßige Überarbeitung des Kategorienschemas vor der Erhebungsphase wird sichergestellt, dass Entwicklungen im Angebotsspektrum der Freien Wohlfahrtspflege berücksichtigt und neue Angebote aufgenommen sowie nicht mehr angebotene Kategorien bereinigt werden. Die Anpassungen im Kategorienschema, insbesondere Veränderungen der Zuordnung einzelner Kategorien zu einem Fachbereich setzen Grenzen bei Vergleichen zwischen den Jahren. Entwicklungen werden grundsätzlich auf Basis der zu den jeweiligen Jahren ausgewiesenen Werten dargestellt und beinhalten damit Entwicklungen, die sich auf methodische Gründe zurückführen lassen können.

Erhebungsmerkmale

 

Angebote:

Unter Angeboten werden die institutionalisierten Leistungen verstanden, welche durch einen Rechtsträger zur Deckung der Bedarfe von hilfebedürftigen Personen bereitgestellt werden. Die Angebote sind dabei nicht gleichzusetzen mit örtlichen Einheiten (örtlich getrennte Niederlassungen/ Betriebsstätten/ Standorten) eines Rechtsträgers. So können mehrere Angebote eines Rechtsträgers an einem Standort betrieben werden.

Betten/ Plätze:

Unter Betten/ Plätze werden die in den stationären und teilstationären Angeboten vorhandenen Kapazitäten erfasst. Ausschlaggebend sind die zum Stichtag planmäßig vorgehaltenen Betten/ Plätze, unabhängig von der Belegungssituation.

Mitarbeitende:

Die Statistik der Freien Wohlfahrtspflege erfasst die Beschäftigten ausschließlich nach der Anzahl der Köpfe und nicht nach dem Stellenumfang. Als Mitarbeiter/innen erfasst werden alle sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten. Ausgeschlossen sind dabei Mitarbeiter/innen im Freiwilligen Sozialen Jahr, Auszubildende, Schüler/innen, Praktikanten/innen und Bundesfreiwilligendienstleistende.

Teilzeitbeschäftigte erfüllen im Unterschied zu den Vollzeitbeschäftigten nicht die tariflich vereinbarte Wochenarbeitszeit. Geringfügig Beschäftigte Mitarbeiter/innen werden ebenfalls als Teilzeitkräfte gezählt.