Stellungnahme
der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens zur Veröffentlichung der Ergebnisse aus dem QS-Reha®-Verfahren für Versicherte gemäß § 137d Abs. 1 Satz 5 und 6 SGB V
Vorbemerkung:
Mit Schreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 15.06.2023 ist den in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) vertretenen Wohlfahrtsverbänden die Möglichkeit eingeräumt worden, Anregungen und Hinweise zur Umsetzung des QS-Portals für Versicherte schriftlich einzureichen. Die in der BAGFW vertretenen Verbände bedanken sich für diese Gelegenheit und nehmen diese hiermit gemeinschaftlich als BAGFW wahr.
Für die Möglichkeit der Teilnahme und des direkten Austauschs im Rahmen zweier digitaler Informationsveranstaltungen am 26. und 27. Juni zum Stand des QS-Portals bedanken sich die Verbände ebenfalls und begrüßen derartige Veranstaltungen auch für die Zukunft.
Die BAGFW begrüßt sehr, dass der GKV-Spitzenverband gemäß dem am 20.07.2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) die Aufgabe umsetzt, die einrichtungsbezogenen Ergebnisse aus dem QS-Reha®-Verfahren für Versicherte in übersichtlicher Form und in allgemein verständlicher Sprache im Internet zu veröffentlichen. Mit ihren Anmerkungen möchte die BAGFW dazu einen Beitrag leisten.
Hinweise, Anregungen und Forderungen der BAGFW:
- Grundsätzlich plädiert die BAGFW für ein Rehaträger-übergreifendes Qualitätssicherungsverfahren und dementsprechend Träger-übergreifendes Public Reporting, das gemeinsam von Rehaträgern und Leistungserbringern vereinbart wird. Nur so kann zukünftig im Sinne der Versichertenperspektive und der Versichertenrechte ein vollständiger Einblick in die für die Auswahl zur Verfügung stehenden Einrichtungen geschaffen werden, dessen Daten auf gleichen Erhebungsstrukturen basieren. Hierdurch würden außerdem Mehrfachprüfungen für Kliniken entfallen und diese entlastet.
- Da aktuell noch das Hauptbelegerprinzip (Gesetzliche Renten- oder –Krankenversicherung) die Teilnahmeverpflichtung an den verschiedenen Qualitätssicherungsverfahren determiniert, sind nicht alle Einrichtungen mit Versorgungsvertrag im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung im QS Reha® Verfahren erfasst, sondern im entsprechenden Verfahren der Rentenversicherung. Die angekündigte Verlinkung zum Portal der DRV Bund ist deshalb substanziell. Für die Versicherten sollte ein prominent platzierter Begleittext entsprechend informieren, dass über die in dem Portal gelisteten Einrichtungen auch weitere Vertragseinrichtungen zur Verfügung stehen. Für die BAGFW ist eine adäquate Versicherten-Information wesentlich. Deshalb sollte erläutert sein, dass nur Kliniken, nicht aber ambulante bzw. mobile Einrichtungen aufgenommen sind. Zusätzlich sollte für die Versicherten eine Information bezüglich der Trägerschaft der Klinik (öffentlich, freigemeinnützig oder privat) enthalten sein.
- Bei der aktuellen Darstellung/ Filterung von Einrichtungen gibt es, so scheint es, keine klare Unterscheidung zwischen Rehabilitation und Vorsorge (nur bei den Kliniken des MGW). Wir bitten darum, dass das im Portal Berücksichtigung findet und eine Unterscheidung umgesetzt wird.
- Insgesamt soll eine anwenderfreundliche und patientenorientierte Darstellung der Ergebnisse auf dem QS-Portal angestrebt werden. Daher sollte man die Auswahl der Strukturmerkmale bzw. Einzelkriterien auf ein aus Anwendersicht sinnvolles Maß reduzieren.
- Durch den 3-Jahres-Rhythmus des QS Reha® Verfahrens werden zum Teil veraltete Daten im Portal zu finden sein. So gab es bspw. im vergangenen Turnus – noch immer ungeklärte - Differenzen bzgl. der Bewertung erbrachter Leistungen in Kooperation, die die Ergebnisse teilweise deutlich negativ verzerren.Leider ist es nicht vorgesehen, dass zwischenzeitliche Veränderungen in den Einrichtungsstrukturen nachgetragen werden können. Deshalb ist ein prominenter Hinweis an die Versicherten vorzunehmen, die in der Regel mit der Verfahrenssystematik des QS Reha® Verfahrens nicht vertraut sind, dass es sich bei den dem Portal zu Grunde liegenden Daten um “statische” Daten zu einem benannten Erhebungszeitraum handelt und ggf. in der Zwischenzeit eingetretene Veränderungen in den Kliniken hierüber nicht abgebildet sind. Für beispielsweise (technische) Fehler in den Ergebnisberichten/ Ergebnisdarstellungen muss sichergestellt sein, dass diese kurzfristig behoben werden. Ergebnisse sollten innerhalb des 3-Jahres-Zeitraums angepasst und aktualisiert werden können, die etwa im Rahmen von durchgeführten Qualitätsdialogen zwischen den Einrichtungen und Krankenkassen erörtert und behoben werden konnten. So können etwaige Verbesserungsmaßnahmen, die z.B. aufgrund der Qualitätsdialoge, Eingabefehler oder ähnlichem erfolgen, ihre Berücksichtigung auf dem Portal finden. Versicherte erhalten somit einen Zugriff auf möglichst aktuelle Daten der Kliniken.
- Es sollte ausgeführt werden, welche Möglichkeiten für Korrekturen die Kliniken haben, wenn nachweislich Fehler auf dem Portal veröffentlicht sind.
- Mehrere Kliniken, die am QS-Reha-Verfahren teilnehmen, gelangen aus statistischen Gründen nicht in die vergleichende Darstellung des QS-Portals (z.B. bei nur geringer Patientenzahl).
Wir schlagen vor, dass auch die Kliniken, die alleine aus statistischen Gründen nicht in die vergleichende Darstellung gelangen, dennoch im QS-Portal aufgeführt werden; um den Eindruck minderer Qualität entgegenzutreten, ist der Grund (Vergleichbarkeit aus statistischen Gründen nicht möglich) anzugeben.
- Die Ergebnisdarstellung im Portal folgt der Ergebnisdarstellung in den Qualitätsberichten. Die Darstellung der Gesamtwerte mit Pfeilsymbolen erleichtert einerseits den “schnellen Blick”, andererseits verbergen sich aber hinter den graphischen Symbolen teilweise große Spannen. So kann das Pfeil-Symbol nach unten – unterdurchschnittliche Ergebnisse – eine Abweichung von 1 % bedeuten als auch beispielsweise von 50 %. Es sollte nochmals überlegt werden, wie diese Differenzierungen für die Versicherten transparenter werden und falsche Schlüsse vermieden werden können.
- Die Darstellung der Gesamtwerte zur Ergebnisqualität und Patientenzufriedenheit mittels nach oben oder unten gerichteter Pfeile in den Farben grün und rot, sowie Kreisen bei durchschnittlichen Ergebnissen sollte grundsätzlich überdacht werden. Eine Ergebnisdarstellung dieser Art setzt eine Erläuterung für eine mögliche Interpretation voraus und könnte schnell mit einem Ampelsystem verwechselt werden, wobei sich ein roter und nach unten zeigender Pfeil sicherlich auch nicht entscheidungsfördernd für Patient:innen auf der Suche nach einer geeigneten Klinik auswirkt. Zumindest sollte, wie im zuvor genannten Punkt aufgeführt, eine Erläuterung des Pfeilsystems und/oder Präzisierung dessen umgesetzt werden.
- Aus der Beschreibung geht nicht klar hervor, ob das Portal insgesamt barrierefrei sein wird (z. B. für Menschen mit Sehbehinderungen oder kognitiven Einschränkungen, leichte Sprache). Dies wäre unbedingt erforderlich.
- Alle Abkürzungen sollten ausgeschrieben und Fachbegriffe ggf. zusätzlich erläutert werden. Zudem sollten die maßgeblichen Patient:innenverbände zu Testzwecken bereits in die Entwicklungsphase eingebunden werden.
- Bei den Suchkriterien könnte die Möglichkeit der Aufnahme von Patient:innen mit kognitiven Beeinträchtigungen sowie Mehrfachbehinderungen ergänzt werden.
- Ein würdigender Hinweis auf das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement nach § 135a Absatz 2 Nr. 2 SGB V bzw. § 37 Abs. 2 SGB IX wäre wünschenswert.
- Es wäre insgesamt interessant zu wissen, welchen Einfluss die Ergebnisse auf die Belegung durch die Kassen hat, ob es ein Monitoring der Nutzung des Portals geben wird und ob und wie untersucht wird, dass das Portal einen wirksamen Nutzen für die Zielgruppen erzielt. Wir plädieren für einen regelmäßigen Austausch mit den Kliniken dazu.
- In den Fragebögen an die Patient:innen sollte eine Frage bzgl. der Nutzung des Portals gestellt werden, um die Wirkung besser einschätzen zu können. Diese Info ist auch für die Kliniken wichtig.