Jahresbericht 2017 des Fachausschusses Gesundheitswesen

Vorsitz: Renate Walter-Hamann, DCV

 


Prävention und Gesundheitsförderung

  


Im Jahr 2017 stand die inhaltliche Begleitung der Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung („Präventionsgesetz“) im Fokus der Fachausschuss-Arbeit.

 Folgende Maßnahmen wurden durchgeführt:

  • Auf Initiative des Fachausschusses / der BAGFW Ende 2016 wurde am 07.03.2017 ein erstes Gespräch mit dem GKV-Spitzenverband geführt. Vorrangiges Ziel war, in einen kontinuierlichen Austausch zu kommen, Informationen über die Vorhaben des GKV-SV zu bekommen und den Beitrag der Freien Wohlfahrtspflege zur Umsetzung des Präventionsgesetzes zu verdeutlichen. Am 05.09.2017 wurde ein zweites Spitzengespräch geführt, in dem vereinbart wurde, die Gespräche mit zwei Terminen pro Jahr zu verstetigen. Ziel der weiteren Gespräche wird sein, frühzeitiger in die Planungen des GKV-SV eingebunden zu sein, Projekte zur Stärkung der Gesundheitsförderung für benachteiligte Bevölkerungsgruppen anzuregen.
  • Im Auftrag der Sozialkommission I hat der Fachausschuss ein sog. Argumentationspapier zur Umsetzung des Präventionsgesetzes erarbeitet, das u.a. als Grundlage für die Vorbereitung politischer Gespräche genutzt werden soll. In dem Papier werden strukturelle Grenzen des Präventionsgesetzes und Umsetzungsprobleme identifiziert, die Chancen des Gesetzes für die Freie Wohlfahrtspflege, deren potentielle Beiträge zu seiner Umsetzung sowie Forderungen an die Politik, den GKV-SV formuliert.
  • Die BZgA hat die geplante Zusammenarbeit mit der BAGFW wieder aufgegriffen. Der Fachausschuss ist eingebunden in die gemeinsame Arbeitsgruppe, die ein Projekt zur Entwicklung von Qualitätskriterien und –indikatoren für Gesundheitsförderung in Kitas vorbereiten und begleiten soll.


Die Begleitung der Umsetzung des Präventionsgesetzes wird für den Fachausschuss „Gesundheitswesen“ auch in 2018 ein Arbeitsschwerpunkt bleiben.
 

Gesundheitliche Versorgung in der Einwanderungsgesellschaft

Im Jahr 2017 hat sich der Fachausschuss „Gesundheitswesen“ mit dem Stand der Erkenntnisse zur gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Migrationshintergrund beschäftigt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass deutliche Leerstellen in der wissenschaftlichen Untersuchung zur gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland bestehen und dementsprechend ein hoher Forschungsbedarf besteht. Deshalb ist es besonders erfreulich, dass sich das Robert-Koch-Institut dieser Thematik perspektivisch verstärkt annehmen wird.

Ein weiterer Fokus lag außerdem auf dem Thema Sprachmittlung Gesundheitswesen. Derzeit erarbeitet der Fachausschuss ein (internes) Eckpunktepapier zu dieser Thematik, welches die bestehenden Bedarfe und Praxisprobleme darlegt und daraus Empfehlungen ableitet, insbesondere zu Fragen des Einsatzes von Sprachmittler/innen, deren Qualifikation sowie die Abgrenzung zu anderen Formen von Dolmetschen, z.B. durch diplomierte Dolmetscher/innen. In seine Beratungen hat der Fachausschuss ein Mitglied einer Bundesarbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einbezogen, die sich mit der Berufsbildentwicklung von Sprach- und Integrationsmittler/innen beschäftigt und sich für die Entwicklung und Einführung bundeseinheitlicher Standards einsetzt.
 

Medizinische Rehabilitation

Der Themenbereich Medizinische Rehabilitation stellte ebenfalls eines der Schwerpunktthemen des Fachausschusses „Gesundheitswesen“ im Jahr 2017 dar. Folgende Maßnahmen wurden hierzu durchgeführt:

  • Der Fachausschuss war an einer Stellungnahme der BAGFW zum Entwurf des GKV-Spitzenverbandes „Rahmenempfehlungen zur ambulanten geriatrischen Rehabilitation“ beteiligt.
  • Im Zuge der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ist die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)  aufgefordert, die neuen Regelungen u.a. in die Regelungen „rund um den Rehabilitationsprozess“ zu integrieren. Der Fachausschuss ist beratendes Mitglied der Fachgruppe der BAR zur Erarbeitung einer „Gemeinsamen Empfehlung Reha-Prozess“ gem. SGB IX. Der Erarbeitungsprozess wurde Ende 2017 mit der Veröffentlichung eines Arbeitsentwurfs der Gemeinsamen Empfehlung vorläufig abgeschlossen; die Vertiefung und Konkretisierung einzelner Regelungsbereiche ist für 2018 vorgesehen.
  • Der Fachausschuss begleitet die Förderung von Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation gem. § 11 SGB IX („Reha-Pro“) im Zuge der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Mit diesem Modellvorhaben sollen in erster Linie neue Ansätze zur Unterstützung von Menschen mit komplexen gesundheitlichen, psychischen und seelischen Unterstützungsbedarfen erprobt werden. Der Fachausschuss war teilweise in den vorbereitenden Workshops für die Entwicklung der Förderrichtlinie eingebunden und wirkt als Mitglied des Beirats des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beratend an der Entwicklung der Förderrichtlinie und der Bewilligung der Förderanträge mit. Über die Mitwirkung an der BAGFW-internen Arbeitsgruppe werden die erforderlichen Abstimmungen zu Reha-Pro zwischen den Fachausschüssen „Arbeitsmarktpolitik und Grundsicherung“, „Behindertenpolitik“ und „Gesundheitswesen“ sichergestellt.
     

Suchthilfe – Substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger

 

Bereits im November 2016 hat der Fachausschuss eine Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Änderung der Betäubungsmittel-Vergabeverordnung (BtMVV) zur Abgabe von Substitutionsmitteln an Opioidabhängige erarbeitet. Im Frühjahr 2017 wurde der Entwurf  der entsprechenden Richtlinien der Bundesärztekammer zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung veröffentlicht. Der Fachausschuss hat im Rahmen des Konsultationsverfahrens auch hierzu eine Stellungnahme entwickelt und am 10.04.2017 an der Anhörung der Bundesärztekammer teilgenommen. Im Mittelpunkt der Stellungnahme der BAGFW stand das Ziel, auf Grundlage des bio-psycho-sozialen Verständnisses von Sucht/ Drogenabhängigkeit eine entsprechende umfassende Behandlung Opioidabhängiger zu sichern und insbesondere die psychosoziale Begleitung Opioidabhängiger weiterhin in den Richtlinien zu verankern. Ein umfassender Behandlungsansatz ist angesichts der vielschichtigen Problemlagen und Einschränkungen von Teilhabe erforderlich und grenzt sich von einer rein medikamentösen Behandlung opioidabhängiger Menschen ab.

Im Vorfeld der Bundestagswahl erarbeitete der FA ein Forderungspapier und formulierte darin Erwartungen an die Bundespolitik in der 19. Legislaturperiode.