Jahresbericht 2020 des Fachausschusses Vergaberecht
Es wurden vier Sitzungen des Fachausschusses Vergaberecht vorbereitet und durchgeführt, wobei diese pandemiebedingt teilweise per Video – und /oder Telefonkonferenz stattfanden. Ferner wurden die Sitzungen des Fachausschusses Vergaberecht der BAGFW federführend betreut.
Aktivitäten
Aus der Tätigkeit des Fachausschusses sind folgende Arbeitsschwerpunkte zu berichten:
Thema der Sitzungen war u.a. die Dokumentation der gemeinsamen Fachtagung von BAGFW, Deutschem Sozialgerichtstag und Deutschem Verein am 20.09.2019, Stellungnahmen, Prüfungen und Bewertungen.
Geprüfte Gesetzgebungsvorgaben
Die angestrebte Verhinderung der Ausschreibung von Zulassungsverträgen im Bereich Rehabilitation wird befürwortet. Unterstützung der Stellungnahme durch Ausführungen zu Problemen im Zusammenhang mit dem sog. „Open House“-Modell sowie zum Wunsch- und Wahlrecht; eine Anhörung zum Gesetzesentwurf hat bisher wegen Corona nicht stattgefunden. Stand 19.10.2020.
Gesetzgebungsverfahrens zum GWB – Digitalisierungsgesetz, Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI): kein Handlungsbedarf.
EU Konsultationsverfahren Verlängerung der DAWI-DE-minimis-VO in Zusammenarbeit mit dem Europaausschuss:
Verlängerung der DAWI-DE-minimis VO erscheint sinnvoll, da die Verordnung ein wichtiges und grundsätzlich hilfreiches Instrument darstellt, Beihilfen europarechtskonform und unbürokratisch zu gewähren. Unterstützung seitens des Fachausschusses durch Hinweise zur Anwendung des 99 Nr. 2a GWB auf soziale Unternehmen, was v.a. bei der Weiterleitung von Fördergeldern relevant ist.
Arbeitsergebnisse: Dokumentation der Veranstaltung am 20.September 2019
Die Dokumentation dieser Veranstaltung ist im Internetauftritt der BAGFW eingestellt.
BAGFW Informationsschreiben vom 29.06.2020: Meldepflicht zur Vergabestatistik:
Begleitend zum Inkrafttretender Vergabestatistik hat der Fachausschuss Vergaberecht ein Informationsschreiben erstellt. Das Schreiben erläutert, welche Pflichten sich daraus für die Empfänger von Fördermitteln ergeben können und verlinkt weiterführende Informationen. Dieses Schreiben ist auf der Seite des Fachausschusses Vergaberecht weiterhin abrufbar.
Die Mitglieder haben dieses Schreiben mit Interesse aufgenommen. Mit einer konkreten Nachfrage zum Thema Sanktionen beim Verstoß gegen Meldepflichten hat sich der Fachausschuss bei seiner letzten Sitzung befasst.
Schreiben an das BMFSFJ betreffend das BAFzA-Merkblatt zur Vergabe von Leistungen (bei Zuwendungen über 100.000 €):
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) verwendet bei Zuwendungen ein Merkblatt zur Vergabe von Leistungen bei Zuwendungen über 100.000 € und unterscheidet im Gegensatz zu früheren Fassungen nicht mehr zwischen Zuwendungsempfängern, die Gebietskörperschaften i. S. v. § 99 Nr. 1 GWB sind und anderen Zuwendungsempfängern. Der Text lautet seit 2020 wie folgt:
„Sobald der geschätzte Netto-Auftragswert bei aktuell mindestens 214.000 € liegt, ist der Auftrag europaweit auszuschreiben. Die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (vgl. 3.2. ANBest-P) und der Vergabeverordnung (VgV) sind anzuwenden. Die EU-Schwellenwerte werden alle zwei Jahre angepasst. Ab 2022 gelten neue Schwellenwerte, über die Sie zu gegebener Zeit informiert werden.“
Eine von der BAFzA-Vergabestelle erbetene Auskunft bekräftigte, dass diese Anforderung tatsächlich für sämtliche Zuwendungsempfänger gelte (unabhängig davon, ob diese öffentliche Auftraggeber i.S.d. GWB sind).
Diese Auskunft steht im Widerspruch sowohl zu den bisherigen Informationen des BAFzA als auch der an sich geltenden Auslegung der fraglichen Regelungen. Zudem brächte die damit einhergehende Pflicht der Zuwendungsempfänger mit öffentlichen Auftraggebern einen massiven Verwaltungsaufwand mit sich, der in deutlichem Widerspruch zu dem Haushaltsgrundsatz der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung stände.
Aus diesem Grund hat der Fachausschuss Vergaberecht in Abstimmung mit dem Fachausschuss Gemeinnützigkeit und Steuern eine Anfrage an das BMFSFJ erstellt, ob die von der Vergabestelle des BAFzA vertretene weite Auslegung tatsächlich beabsichtigt ist und – falls dem so ist – welche Intention das BAFzA und das BMFSJ mit dieser Neuregelung verfolgt. Eine Rückantwort steht noch aus.
Arbeitsvorhaben:
Gemeinsame Veröffentlichungen mit dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV):
Im Nachgang zu der gemeinsamen Veranstaltung am 20.09.2019 beabsichtigen die BAGFW und der DV nach klärenden Gesprächen im Präsidium und unter unmittelbar mit dem Thema befassten Vertreter/innen des DV, der Kommunen (Deutscher Städtetag) und der BAGFW gemeinsam Veröffentlichungen zu folgenden Fragen in Angriff zu nehmen:
- Themenheft Vergaberecht in der Reihe „Archiv Wissenschaft und Praxis“: Ziel Veröffentlichung im Jahr 2022 herauszubringen. Insoweit sprechen die BAGFW, der DV und der Deutsche Städtetag in Betracht kommende Autoren an.
- Empfehlungen des DV zu Fallkonstellationen im Bereich niedrigschwelliger Beratungsangebote, zu deren Angebot die Kommunen verpflichtet sind, auf die aber kein subjektives Recht besteht. Empfehlungen für Kommunen zur Vereinbarkeit von Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit mit Vorgaben des Sozialrechts zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern; Qualität bei der Vergabe i.S.v.§ 64 ff VgV.
Fokus Vergabe-Compliance für Einrichtungen und Dienste der Freien Wohlfahrtspflege
Der Fachausschuss diskutierte die Möglichkeit, die in den Mitgliedsverbänden ggf. für Vergabe-Compliance zuständigen Kolleginnen und Kollegen in die Arbeit des Fachausschusses einzubinden. Speziell damit beauftragte Kollegen gibt es beim DRK, der Diakonie Deutschland und in der ZWST, bei denen auch Interesse an einer Einbindung in den Fachausschuss gegeben ist.
Ob und inwieweit dies neben der bisherigen sozialpolitischen Ausrichtung des Fachausschusses auch zu einer systematischeren Beschäftigung des Fachausschusses mit Informationen und Angeboten für Mitgliedseinrichtungen zum Thema Vergabe und Compliance führt, wird der Fachausschuss auch im Zuge der in Aussicht genommenen Zusammenarbeit mit diesen Kolleginnen und Kollegen sowie im Hinblick auf die im Bereich Sozialpolitik anstehenden Arbeitsvorhaben entscheiden.