Mit der Verabschiedung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes im Jahr 2008 hat der Gesetzgeber zwischen rechtsverbindlichen Expertenstandards nach § 113a SGB XI und anderen unterschieden. Die Vertragsparteien nach dem Pflegeversicherungsgesetz haben den Auftrag, die wissenschaftlich abgestimmten gesetzlichen Expertenstandards zu entwickeln und zu aktualisieren und damit die Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege sicherzustellen. Der erste Expertenstandard nach § 113a SGB XI wurde vom DNQP entwickelt und liegt seit 2014 vor. Die anschließende modellhafte Implementierung durch die Universität Bremen konnte dann keine Aussagen zur Wirksamkeit des Expertenstandards bei den pflegebedürftigen Menschen treffen und der Standard wurde daher nicht rechtsverbindlich durch den Qualitätsausschuss Pflege beschlossen. Stattdessen empfahl der Qualitätsausschuss im Februar 2018 u. a.
- die freiwillige Einführung zur Erprobung,
- die Durchführung von Informationsveranstaltungen zum Standard und
- die Universität Bremen zu bitten das Schulungsmaterial aus der modellhaften Implementierung zur Verfügung zu stellen.
Mittlerweile wurde durch den Qualitätsausschuss Pflege beim DNQP die Aktualisierung des Expertenstandard in Auftrag gegeben. Ziel ist es, die Erkenntnislücke zur Wirksamkeit durch eine weitere modellhafte Implementierung zu schließen.
Die Vertreterinnen und Vertreter des DNQP und der Praxis tauschten sich mit den 90 Vertreterinnen und Vertretern der Freien Wohlfahrtspflege auf dem Fachtag in Berlin aus.
Begrüßung
Vorträge
Praktische Umsetzung und Nutzen von Expertenstandards
Prof. Dr. Andreas Büscher
DNQP
Expertenstandard Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz
Gudrun Gille
Netzwerk Demenz Hemer e. V.
Umsetzung des Expertenstandards Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz in der Praxis
Bernhard Langer
Malteser Krankenhaus/ Haus Malta Berlin
Wie in der Tagung von Herrn Langner angekündigt hier das Dokument der ADQ. Herrn Langner ist an der Zusendung von Ergebnissen sehr interessiert.