Jahresbericht 2021 des Fachausschusses Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Vorsitz: Dr. Sigrid Gronbach, Diakonie Deutschland

Die Arbeit des Fachausschusses war in der ersten Jahreshälfte 2021 durch gesetzgeberische Aktivitäten der Bundesregierung geprägt. Und auch im zweiten Pandemiejahr erforderten häufige Anpassungen der Regelungen zum Infektionsschutz, zu Testungen und Impfungen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der Zielgruppe Menschen mit Behinderungen weiterhin große Aufmerksamkeit.

Positionierungen


Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz soll den Zugang für Menschen mit Behinderungen zu digitalen Alltagsprodukten und Dienstleistungen ermöglichen bzw. verbessern. Der Fachausschuss sieht bei der Barrierefreiheit weiterhin umfangreichen und dringlichen Handlungsbedarf.

Durch das Teilhabestärkungsgesetz treten ab Januar 2022 u.a. Verbesserungen bei Instrumenten zur Arbeits- und Ausbildungsförderung von Menschen mit Behinderungen in Kraft. Mit erweiterten Vorgaben wird der Bedeutung des Gewaltschutzes in Einrichtungen der Eingliederungshilfe Rechnung getragen.

Außerdem hat die BAGFW im Beteiligungsverfahren der Fachgruppe Gemeinsame Empfehlung „Einrichtungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ der BAR teilgenommen sowie zum Entwurf einer Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (Teilhabeberatungsverordnung – EUTBV) Stellung genommen. Hiermit setzt das BMAS die im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode verankerte Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung EUTB® ab dem Jahr 2023 um.

Im Juni 2021 wurden im Rahmen der Verabschiedung des Tierarzneimittelgesetzes neue Regelungen zur Finanzierung und der Möglichkeit der Begleitung von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus in das SGB V und das SGB IX aufgenommen. Damit wurde ein wichtiger Meilenstein erreicht.

Inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe


Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Sinne eines angestrebten inklusiven Kinder- und Jugendhilferechts wurden in Kooperation mit dem BAGFW-Fachausschuss Kinder, Jugend, Familie und Frauen gemeinsame BAGFW-Stellungnahmen erarbeitet. In der politischen Lobbyarbeit der Verbände wurden arbeitsfeldübergreifend gemeinsame Gespräche mit den kinder- bzw. jugendpolitischen und behindertenpolitischen Sprecher:innen der Bundestagsfraktionen geführt.

Politische Fachgespräche


In Gesprächen mit den behinderten-/teilhabepolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Bundestagsfraktionen sowie mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wurden die aktuellen Gesetzgebungsprozesse thematisiert, die schleppende Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in den Bundesländern sowie die Erwartungen der Wohlfahrtsverbände an die im September 2021 neu zu wählende Bundesregierung vorgetragen.

Gemeinsam mit dem BAGFW-Fachausschuss Migration und Integration sowie dem Arbeitsstab Sozialmonitoring hat sich der Fachausschuss Teilhabe mit dem BMAS über Probleme durch die automatische Koppelung der Befristung von Schwerbehindertenausweisen für Personen mit befristetem Aufenthalt ausgetauscht. Das BMAS hat in der Folge eine Auslegungshilfe an die Bundesländer verfasst. Sie stellt klar, dass ab sofort grundsätzlich keine Koppelung der Befristung der Schwerbehindertenausweise an die Geltungsdauer der Duldungen von Geflüchteten im Asylverfahren mehr erfolgen sollte. Für Betroffene mit anderweitig befristetem Aufenthalt wurde ein Reformprozess in der neuen Legislatur in Aussicht gestellt.

Die BAGFW ist im Steuerungskreis des Forschungsprojektes „Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ vertreten. In dem Vorhaben wird untersucht, wie das Entgeltsystem in den WfbM und der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für Beschäftigte in WfbM verbessert werden kann. Im Oktober 2021 wurde der
1. Zwischenbericht vorgelegt.