Jahresbericht 2019 des Fachausschusses Behindertenpolitik

Vorsitz: Verena Werthmüller, DRK

 

Im Jahr 2019 wurden die Beratungen des Fachausschusses insbesondere durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und die Vorbereitung auf das Inkrafttreten wesentlicher Teile zum 01.01.2020 geprägt. Großen Raum nahmen dabei Praxisfragen wie die Gestaltung der Landesrahmenverträge und der Bedarfsermittlungsinstrumente in den Ländern, die Vertragsgestaltung zwischen Leistungsanbietern und Leistungsträgern sowie umsatzsteuerrechtliche Fragen ein. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) begleitet den Prozess der Umsetzung des BTHG durch Modellprojekte und Evaluationen. In den verschiedenen Beiräten zu diesen Projekten sowie in Fachgesprächen und Arbeitsgruppen war der Fachausschuss durch seine Mitglieder vertreten.

Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Reform des SGB VIII hat sich der Fachausschuss ebenfalls in die Diskussion mit dem federführenden BAGFW-Fachausschuss Kinder- und Jugendhilfe eingebracht.

Wichtige Themen waren außerdem die Eingliederungshilfe an der Schnittstelle zur Pflege und Fragen zur Gestaltung der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen. Eingebracht wurden diese Themen u.a. fortlaufend in halbjährliche Gespräche der BAGFW mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Jürgen Dusel, und den behindertenpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Bundestagsfraktionen (außer AfD).

 

Fortsetzung der Implementierung des Bundesteilhabegesetzes 

Seit Verabschiedung des BTHG im Dezember 2016 ist dieses stufenweise in Kraft getreten; der wesentliche Teil, der wichtige leistungsrechtliche Änderungen umsetzt, wie etwa die Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen in den bisherigen stationären Wohnformen, die nun als "besondere Wohnformen" im Gesetz gefasst sind, tritt zum 01.01.2020 in Kraft. Daher war das Jahr 2019 vor allem durch die Vorbereitungen auf das Inkrafttreten dieser wesentlichen Änderungen geprägt. Um redaktionelle Fehler zu bereinigen und Gesetzeslücken zu schließen wurden von der Bundesregierung 2019 noch vor Inkrafttreten dieser wichtigen leistungsrechtlichen Änderungen zwei Änderungsgesetze zum BTHG beschlossen: Das SGB IX und XII-Änderungsgesetz und das Angehörigenentlastungsgesetz. Mit dem SGB IX und XII-Änderungsgesetz wurden vor allem redaktionelle Fehler bereinigt, aber auch die Entfristung und Aufstockung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) beschlossen, das Angehörigen-Entlastungsgesetz hat wichtige inhaltliche Unklarheiten beseitigt wie etwa das Budget für Ausbildung und Heraufsetzung der Freigrenzen für Angehörige auf 100.000 €. Der Fachausschuss hat diese Prozesse durch Stellungnahmen sowohl zu den Referentenentwürfen als auch zu den Anhörungen im Ausschuss für Arbeit und Soziales begleitet. Durch Frau Scheytt (Der Paritätische) war der Fachausschuss bei beiden Anhörungen vertreten.

Durch seine Mitglieder war der Fachausschuss in den verschiedenen Beiräten, Arbeitsgruppen und Fachgesprächen wie etwa dem Beirat rehaPro, zu den EUTB, dem Beirat zu den Modellprojekten in den Ländern, dem Beirat zum Umsetzungsprojekt BTHG, das der Deutsche Verein im Auftrag des BMAS umsetzt, der AG zu § 99 BTHG (leistungsberechtigter Personenkreis) aktiv und hat die Positionen der Freien Wohlfahrtspflege eingebracht.

Großen Raum nahmen 2019 zwei Praxisfragen ein: Im ersten Halbjahr war dies insbesondere die Gestaltung der Trennung der Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen, und hier vor allem die Zuordnung der Flächen zur Fachleistung bzw. existenzsichernden Leistung. Im zweiten Halbjahr rückten umsatzsteuerliche Themen in den Mittelpunkt, wie etwa die Frage, ob Nahrungsmittel, die in den bisherigen stationären Wohnangeboten für das gemeinsame Essen der Bewohnerinnen und Bewohner verwendet werden oder beim Mittagessen in WfbM künftig umsatzsteuerpflichtig sind (die Zubereitung ist als Fachleistung umsatzsteuerfrei).

Diskussionsprozess um die inklusive Weiterentwicklung des SGB VIII

Das BMFSFJ hat 2019 den Diskussionsprozess um eine Reform des SGB VIII, bei der das SGB VIII auch als inklusives Leistungsgesetz für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen weiterentwickelt werden soll, fortgesetzt. Der Fachausschuss hat sich in diesen Diskussionsprozess eingebracht und gemeinsam mit dem BAGFW-Fachausschuss Kinder- und Jugendhilfe eine Position für die Anhörung des BMFSFJ, die im September 2019 stattfand, vorbereitet.

Entwicklungen im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben und Beschäftigung


Der Fachausschuss hat sich auch 2019 in seinen Beratungen mit dem Thema der Teilhabe am Arbeitsleben und deren zukünftiger Ausgestaltung befasst. Ein wichtiger Beratungsgegenstand war das Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe (BABAbgAnpG), das 2019 in Kraft trat. Hierdurch wurde der bisherige Grundfreibetrag der Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) um 10 € angehoben, was zu erheblichen Finanzierungsproblemen der Träger führt. Die BAGFW hat sich gemeinsam mit anderen Verbänden für eine stufenweise Übergangsregelung eingesetzt. Die BAGFW wurde 2019 im Beirat für die Belange behinderter Menschen, der sich u.a. mit der Vergabe der Mittel der Ausgleichsabgabe befasst, durch Frau Scheytt und Frau Schuh vertreten. Im Herbst 2019 wurde vom BMAS eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit einer Reform des Entgeltsystems für behinderte Menschen in WfbM beschäftigt. Die BAGFW wird in der AG durch Frau Werthmüller und Frau Scheytt vertreten.


Gespräche mit dem Bundesminsiterium  für Arbeit und Soziales, dem Behindertenbeauftragten und den behindertenpoitischen Sprecherinnen und Sprechern der Bundestagsfraktionen


Der Fachausschuss hat 2019 gemeinsam mit dem BAGFW-Geschäftsführer Dr. Gerhard Timm halbjährlich Gespräche mit dem BMAS, dem Behindertenbeauftragten und den Bundestagsfraktionen (außer AfD) zu aktuellen politischen Themen vorbereitet und durchgeführt. In diesen Gesprächen wurden relevante Themen wie

  • die Umsetzung des leistungsberechtigten Personenkreises - § 99 SGB IX
  • der Zwischenbericht des BMAS zur Umsetzung des BTHG
  • das Angehörigen-Entlastungsgesetz
  • die umsatzsteuerlichen Fragen
  • die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Abgrenzung stationärer Einrichtungen von den besonderen Wohnformen
  • die Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege
  • die Weiterentwicklung des Werkstattentgeltes

angesprochen und die damit verbundenen Problemlagen in der Umsetzung beraten. Dabei wurden wesentliche Positionen der BAGFW übermittelt und auf Klärungen, z.B. hinsichtlich der umsatzsteuerrechtlichen Fragen hingewirkt.