Erstmal ankommen lassen

Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zu Fragen der Integration von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine

Maßnahmen zur gesellschaftlichen Integration und zur Arbeitsmarktintegration sind wichtig


Aus Anlass des heute stattfindenden Spitzengesprächs auf Initiative von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zu Fragen der gesellschaftlichen Integration und Arbeitsmarktintegration der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine äußert sich der
Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW),
Ulrich Lilie
:

„Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege begrüßen die Initiative der Bundesregierung zur Arbeitsmarktintegration der geflüchteten Menschen aus der Ukraine. Wir sollten dem Wunsch nach schneller Arbeitsmarktintegration seitens der geflüchteten Menschen gerecht werden, ihnen allerdings nicht mit überhöhten Erwartungen begegnen. Sie sollten erst einmal ankommen können und ihre Grundbedürfnisse wie Wohnen und existenzsichernde Maßnahmen müssen sichergestellt sein. Da zum großen Teil Frauen und Kinder ihre Heimat verlassen, muss die Versorgung der Kinder in Kitas und Schulen gewährleistet sein. Dies gilt ebenso zum Bespiel für Pflegebedarfe oder Bedarfe von Menschen mit Behinderungen.

Eine Integration in den Arbeitsmarkt braucht zunächst auch Klarheit und Rechtssicherheit bzgl. ihres Zugangs zu allen verfügbaren arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, die im Asylbewerberleistungsgesetz nicht adressiert sind. Die Erfahrungen zeigen, dass die Förderung der Deutschsprachkompetenz oberste Priorität haben muss. Es braucht außerdem intensive Beratung über den deutschen Arbeitsmarkt und die Möglichkeiten, an die in der Ukraine ausgeübten Tätigkeiten anzuknüpfen. Die Anerkennungsverfahren für mitgebrachte Qualifikationen müssen zugleich beschleunigt und entbürokratisiert werden. Informelle und non-formal erworbene Kompetenzen müssen zügiger geprüft und anerkannt werden.

Wir halten es für besonders wichtig, dass vor Ort Arbeitsagenturen, Migrations- und Flüchtlingsberatungen und die Freie Wohlfahrtspflege mit ihren Beschäftigungs- und Qualifizierungsträgern systematisch miteinander kooperieren.

Die Finanzierung der notwendigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, z.B. Fortbildungen, Anschlussqualifikationen, berufsbegleitende und -spezifische Sprachkurse, muss wie andere arbeitsmarktbezogene Maßnahmen auch über Mittel des Bundes erfolgen.“