Vermerk: Debriefing über den Rat Bildung, Kultur und Sport vom 16./17.5.2013

Im Bereich „Jugend“ gab es zwei Schlussfolgerungen und eine politische Debatte. In den Schlussfolgerungen zur  bestmöglichen Nutzung des Potenzials der

Jugendpolitik im Hinblick auf die Ziele der Strategie Europa 2020 versuchte die irische Präsidentschaft jugendpolitische und beschäftigungspolitische Zielsetzungen zu verknüpfen. Von der Bundesregierung wurde in den Beratungen die Bedeutung der Eigenständigkeit von Jugendpolitik hervorgehoben. Der Rat betont, dass eine bereichsübergreifende und interinstitutionelle Koordinierung auf einzelstaatlicher Ebene und auf EU-Ebene entscheidend für die Umsetzung einer wirksamen Jugendpolitik und die Verwirklichung der Europa 2020-Ziele ist. In den Schlussfolgerungen werden den Mitgliedstaaten und der Kommission Empfehlungen gegeben und Maßnahmen vorgeschlagen, wie die Jugendpolitik gestärkt werden kann, um einen Beitrag im Rahmen der übergreifenden Politikbereiche leisten zu können.

 

Hervorgehoben wurde die Aufstellung eines mittelfristigen Arbeitsplans der als Orientierung dienen und Bereiche aufzeigen soll, in denen eine Koordinierung und Zusammenarbeit bei Maßnahmen in den Bereichen allgemeine und Berufliche Bildung und Beschäftigung im Hinblick auf den Beitrag der Jugendpolitik zum Europäischen Semester angezeigt ist.

 

Die Mitgliedstaaten sollen auf der Ebene der Abteilungsleiter aus den zuständigen

Ministerien im Herbst zu einem Brainstorming hierzu eingeladen werden.

 

Grundlage wird eine Studie der Kommission zum „Wert der Jugendarbeit“ sein, die demnächst vorgestellt und im Herbst veröffentlicht werden soll.

 

Die zweiten Schlussfolgerungen betrafen den  Beitrag einer qualitätsvollen Jugendarbeit zur Entwicklung, zum Wohlbefinden und zu sozialen Inklusion junger Menschen. Hier ist von besonderem Interesse, dass eine thematische Sachverständigengruppe eingesetzt werden soll, die mitgliedstaatliche Qualitätssysteme für die Jugendarbeit prüfen soll, um festzustellen, inwieweit gemeinsame Indikatoren oder Rahmen entwickelt werden können. Das Mandat der thematischen Sachverständigengruppe ist auf 18 Monate befristet, die Arbeit soll Anfang 2014 beginnen. In Deutschland sind noch keine Entscheidungen getroffen worden.


Es könnte beim BMFSFJ geprüft werden, welche Mitwirkungsmöglichkeiten für die

Verbände bestehen.

 

Schließlich fand noch eine politische Debatte mit zwei Wissenschaftlern zu der Frage statt, welchen Beitrag qualitative Jugendarbeit zu der Bewältigung der Herausforderungen für junge Menschen leisten kann. U.a. wurde der bessere

Zugang zu Jugendlichen, die von Marginalisierung bedroht bzw. betroffen sind, herausgestellt. Die Bedeutung von Investitionen in Jugend wurde insbesondere von deutscher Seite betont. Die Präsidentschaft wird für den Juli-Rat ein zusammenfassendes Papier erstellen.

 

Im Bereich „Bildung“ befasste sich der Rat mit der  sozialen Dimension der Hochschulbildung und der Sicherung der Qualität von Lehrenden, wobei sich beim letzten Thema anhand der unterschiedlichen Sprachfassungen herausstellte, dass nicht ganz klar war, ob es um Lehrer im Konkreten oder lehrende Personen im Allgemeinen ging.

 

Unter Verschiedenes kam ERASMUS für ALLE zur Sprache. Die Trilog- Verhandlungen gehen in die entscheidende Phase. Offene Themen sind weiterhin

-     die Budgetaufteilung

-     der Name des Programms (wobei die meisten Mitgliedstaaten sich für den Kommissionsvorschlag aussprechen; ein Kompromiss zeichnet sich darin ab, dass die Teilprogramme ihre bisherigen Namen behalten, d.h. also Jugend in Aktion, …)

-     die delegierten Rechtsakte (offenbar steht der Rat, wie in anderen Fällen auch, einer größeren Mitsprache des Parlaments zurückhaltend gegenüber).

 

Diskutiert wird ebenso das Budget für die Nationalen Agenturen (3,5 %-Anteil Rat vs.

3 % Anteil Europäisches Parlament). Auch sollen Mittel für Verwaltungs- aufwendungen vorgesehen werden, was aber noch informell beraten wird.

 

Von deutscher Seite gab es unter Verschiedenes noch einen Vorschlag im Zusammenhang mit der  Reform des Beihilfenrechts. Danach soll der Kulturbereich im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung generell von den Notifizierungspflichten ausgenommen werden.

 

 

 

Weitere Informationen über die Ratssitzung können der  Pressemitteilung entnommen werden.