Beim Rat für "Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz" in Luxemburg vom 21.- 22. Juni 2018 einigten sich die Minister/-innen auf die Verhandlungsposition des Rates zur sogenannten Vereinbarkeits-Richtlinie. Für Deutschland nahm Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey teil. Mit dieser Position wird der Rat nun in die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament gehen. Aus diesem Anlass weist die BAGFW auf die zu erwartenden positiven Folgen einer Einführung von Mindeststandards in allen Mitgliedstaaten der EU hin.
Bereits im April 2017 hat die EU-Kommission ihren „Vorschlag für eine Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige“ vorgelegt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) begrüßte damals diesen familien- und gleichstellungspolitischen Vorstoß der Kommission für neue bzw. höhere Mindeststandards für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
Zwei aus Sicht der BAGFW wichtige Punkte sind:
1. Erstmals würde es EU-weit eine 10-tägige bezahlte Freistellung für die Väter rund um die Geburt ihres Kindes geben
2. Erstmals würde EU-weit das Recht auf eine verbindliche Pflegezeit zur Arbeitsbefreiung für pflegende Angehörige eingeführt
Die BAGFW befürwortet die Einführung von Mindeststandards in allen Mitgliedstaaten, die für bezahlte Freistellungsregelungen für Väter rund um die Geburt ihres Kindes gelten würden. Diese Regelungen könnten eine frühe und enge Bindung des Vaters zum Kind, die Unterstützung der Mutter rund um die Geburt und die partnerschaftliche Verteilung von familiären und beruflichen Aufgaben in der Familie fördern. Die BAGFW bemängelt jedoch am Ratsbeschluss, dass die Höhe der Bezahlung der Väterfreistellung von den EU-Mitgliedstaaten selbst festgelegt werden kann. Aus Sicht der BAGFW sollte die Väterfreistellung mindestens in Höhe der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall abgesichert werden, da dies die Chancen erhöht, dass die Väter ihren Anspruch geltend machen und nicht aus finanziellen Gründen darauf verzichten.
Ebenso begrüßt die BAGFW, dass erstmals EU-weit das Recht auf eine verbindliche Pflegezeit zur Arbeitsbefreiung für pflegende Angehörige eingeführt werden würde. Sie bemängelt am Ratsbeschluss jedoch, dass den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Dauer und Vergütung der Pflegezeit anscheinend keine Vorgaben gemacht werden. Die BAGFW spricht sich dafür aus, dass eine Pflegezeit von mindestens 5 Arbeitstagen pro Jahr gewährt wird, die mindestens in Höhe der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vergütet werden sollte, da dadurch sichergestellt wird, dass Personen mit niedrigem Einkommen nicht aus finanziellen Gründen auf die Inanspruchnahme zur Pflege ihrer Angehörigen verzichten.
Nach geltendem EU-Recht beträgt der sogenannte Elternurlaub mindestens 4 Monate pro Elternteil, von denen ein Monat nicht von einem auf den anderen Elternteil übertragbar ist. Es gibt derzeit auf EU-Ebene jedoch keine Mindeststandards hinsichtlich der Vergütung des Elternurlaubs. Der Kommissionsvorschlag sah hier erstmals eine Vergütung mindestens in Höhe der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vor. Die BAGFW bedauert, dass laut Ratsbeschluss lediglich 1,5 Monate pro Elternteil vergütet werden sollen, da die verbindliche Vergütung der gesamten 4 Monate pro Elternteil eine wichtige Neuerung wäre, die es sowohl Familien mit geringeren Einkommen als auch speziell Vätern als den laut Studien bisher dominierenden Hauptverdienern ermöglicht, vom Elternurlaub Gebrauch zu machen.
Zu weiteren Punkten verweisen wir auf unsere detaillierte BAGFW-Stellungnahme.
Kontakt und Interviewanfragen: BAGFW, Katrin Goßens, Tel.: 030 / 24089 – 121