Seit nunmehr 15 Jahren sind soziale Dienstleistungen Gegenstand von öffentlichen Ausschreibungen. Diese Verfahren stellen Leistungsträger ebenso wie Leistungserbringer vor erhebliche Herausforde-rungen. Diese Herausforderungen gehen über die rechtssichere Durchführung der anspruchsvollen Verfahren weit hinaus. Langjährige Vertragsbeziehungen stehen ebenso in Frage wie die örtliche Infrastruktur und deren Qualität. Auch für die angerufenen Gerichte erweist sich der Umgang mit vergaberechtlichen aber auch sozialrechtlichen Regelungen als schwierig. Nicht immer vermögen ihre Entscheidungen den Rechtsfrieden ganz wieder herzustellen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V., der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. und der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. beobachten diese Entwicklung mit Sorge. Sie sehen die Gefahr, dass die im Sozialrecht verankerten Formen der Zusammenarbeit und die dort entwickelten Wettbewerbsmodelle zunehmend in Frage gestellt werden und erodieren.
Begrüßung
Mit unserem Fachtag wollen wir einen gemeinsamen Raum schaffen, in dem Vertreter/innen der unter-schiedlichen Disziplinen und Träger in Austausch miteinander kommen, Verständnis für die jeweiligen Belange schaffen, aber auch gemeinsame Interessen und Herausforderungen identifizieren können. Gleichzeitig soll der Fachtag eine Informationsgrundlage bieten für die Einschätzung von Sachverhalten, in denen es zum Einsatz von Vergabeverfahren kommt oder hätte kommen müssen, sowie Ansatzpunkte für sachdienliche Lösungsvorschläge aufzeigen. Dabei macht er deutlich, welche Belange das Sozial- und das Vergaberecht verfolgen und mit welchen Fragestellungen beide Fachgebiete Lösungen für die ihnen vorgelegten Fälle erarbeiten.