Jahresbericht 2017 des Fachausschusses Behindertenpolitik

Vorsitz: Anja Alexandersson, DCV


Die Beratungen und Aktivitäten des Fachausschusses „Behindertenpolitik“ waren im Jahr 2017 geprägt durch 2 wesentliche Entwicklungen: Der Bundestagswahl im September 2017 und der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Zusammenwirken mit dem Pflegestärkungsgesetz (PSG) III. Das BTHG wurde am 16. Dezember 2016 verabschiedet und tritt stufenweise bis 1. Januar 2020 in Kraft.
 

Bundestagswahl

 
 
Die „Erwartungen an die Bundespolitik in der 19. Legislaturperiode“, die der Fachausschuss „Behindertenpolitik“ im Vorfeld der Bundestagswahl formuliert hat, haben sich im Kern auf die Umsetzung des Menschenrechts auf gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen gerichtet.
Bedeutsam im Zusammenhang mit der Wahl des Bundestags war der Umstand, dass weiterhin Menschen, die in allen Lebensbereichen unter Betreuung stehen, nach § 13 Nr. 2 Bundeswahlgesetz (BWG) das aktive und passive Wahlrecht versagt wird.
Der Fachausschuss „Behindertenpolitik“ hat darauf hingewiesen, dass die UN-Behindertenrechtskonvention die Vertragsstaaten verpflichtet, Menschen mit Behinderung die gleichberechtigte, wirksame und umfassende Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben zu ermöglichen, sei es unmittelbar durch Ausübung des Wahlrechts oder mittelbar durch frei gewählte Vertreterinnen und Vertreter.
 

Im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf die Bundestagswahl hat sich der Fachausschuss „Behindertenpolitik“ zudem in einem Schreiben an die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) gewandt und sich im Sinne eines barrierefreien Zugangs zu Informationen und der damit verknüpften gleichberechtigten Teilhabe am politischen Prozess erneut  für eine Übersetzung des WahI-O-Maten (WOM) in Leichte Sprache und in andere Formate (z.B. Gebärdensprache) eingesetzt.
 

Bundesteilhabegesetz

Bezüglich der Umsetzung des BTHG hat der Fachausschuss in seinen vier turnusmäßigen Sitzungen zentrale fachpolitische Fragestellungen beraten und die Vertretung der Positionen der Freien Wohlfahrtspflege in den folgenden Veranstaltungen /Fachgesprächen vor- und nachbereitet:

 

  • Fachgespräch des BMAS: „Rechtliche Wirkungen von Artikel 25a § 99 BTHG auf den leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe“
  • Fachgespräch des BMAS zur Wirkungsuntersuchung gemäß Artikel 25 Absatz 2 BTHG
  • 4 Dezentrale Werkstattgespräche sowie Abschlussveranstaltung des BMAS zu den Modellprojekten gemäß § 11 BTHG „rehaPro“

 

Der Fachausschuss „Behindertenpolitik“ hat zudem Vertreterinnen und Vertreter in die folgenden Gremien entsandt, die im Zuge der Umsetzung des BTHG geschaffen wurden:

  • Projektbeirat im Projekt „Umsetzungsbegleitung BTHG“ (angesiedelt beim Deutschen Verein)
  • Projektbeirat gemäß § 11 BTHG „rehaPro“


Der Fachausschuss „Behindertenpolitik“ hat sich regelmäßig mit Vertretern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ausgetauscht und die Positionen der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege im Hinblick auf die Anforderungen an eine teilhabe- und personenzentrierte Umsetzung des BTHG auf der Grundlage der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen dargelegt. Der Fachausschuss „Behindertenpolitik“ war darüber hinaus im Kontakt mit weiteren Verbänden und Institutionen der Zivilgesellschaft.
 

Ausblick

Die aus der UN-Behindertenrechtskonvention ableitbaren Leitprinzipien Inklusion, Barrierefreiheit, Nicht-Diskriminierung und Partizipation sind weiterhin gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgaben, die gemeinsam – im Zusammenspiel zwischen Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft – bewältigt werden können. Das Thema Inklusion verbindet, ist aber auch als dauernde Herausforderung zu begreifen.

   


Mit der Verabschiedung des BTHG ist nur der erste Schritt zu mehr Teilhabe getan. Weitere Schritte und ggfs. Nachbesserungen müssen folgen. Auch die weitere Arbeit an einer inklusiven Ausgestaltung des SGB VIII darf nicht in Vergessenheit geraten. Der Fachausschuss „Behindertenpolitik“ wird sein Augenmerk im Jahr 2018 darauf richten, inwiefern eine neue Regierung behindertenpolitische Themen aufgreift, und ggfs. an die Bearbeitung wichtiger Themen erinnern. Die Mitglieder des Fachausschusses „Behindertenpolitik“ stehen als Ansprechpartner/-innen für Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft zur Verfügung.